Elektro – Automatisierungstechnik

Überprüfung elektrischer Anlagen

Die Überprüfung der elektrischen Anlage in bestimmten Zeiträumen ist in Deutschland Pflicht.

Elektrische Anlagen müssen fachgerecht gewartet und in regelmäßigen Abständen einer fachgerechten Prüfung unterzogen werden. Nur elektrische Anlagen, die fachgerecht gewartet und geprüft werden, bieten ein Höchstmaß an Betriebssicherheit und damit auch ein Höchstmaß an Personen-, Sach- und Brandschadensicherheit.


Diese Forderung wird auch durch:

  • das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG),
  • die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV),
  • die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) (§ 5) sowie
  • die VDE-Bestimmungen,
    (VDE-Bestimmungen unterscheiden die Prüfung elektrischer Anlagen grundsätzlich in: Erstprüfung nach VDE 0100-600 und Wiederholungsprüfung (wiederkehrende Prüfung) nach VDE 0100-600 und VDE 0105-100)

erhoben und bleibt somit unberührt im Hinblick auf mögliche versicherungsinterne Entscheidungen.

Gewöhnlich wird in folgende drei Kategorien unterteilt:

  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
  • Ortsfeste, elektrische Betriebsmittel
  • Elektrische Anlagen


Die Messungen dürfen nur von einer Elektrofachkraft ausgeführt werden. Eine fachlich korrekte Aussage über den Zustand einer elektrischen Anlage kann nur durch eine Person erfolgen, die im Hinblick auf ihre Ausbildung gemäß VDE 1000-10 "Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen" eine Elektrofachkraft ist.

Mit ständig geschulten Facharbeitern und neuesten Messmitteln erledigen wir die Prüfungsaufgaben. Anschließend bekommen Sie von uns eine Dokumentation der durchgeführten Arbeiten. 

Galerie

Referenzen (Auszug)

  • Objekte des Amtes Peitz
  • Objekte des Landesbetriebes für Forstwirtschaft
  • Teichgut Peitz
  • Biella-Falken